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Klimapaket

Unser Förderservice fürs Klimapaket

Buderus unterstützt Sie in Kooperation mit der febis Service GmbH im Förderservice weiterhin dabei, die staatliche Heizungsförderung bei der KfW zu beantragen.  
Lassen Sie sich über die Förderhotline zu den Zuschüssen in Höhe von 30 % bis zu 70 % persönlich beraten: (06190) 9263-492

Heizungsförderung 2024 startet stufenweise.

Im KfW-Portal sind momentan bereits Anträge für Privatpersonen möglich, sowohl als Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses oder Mehrfamilienhauses sowie als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Voraussichtlich ab Ende August 2024 sollen auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Förderanträge stellen können.

Die Antragstellung müssen Gebäudeeigentümer momentan selbst im KfW-Portal vornehmen. Dazu benötigen Sie eine BzA (Bestätigung zum Antrag), die der Fachhandwerker oder ein Energieeffizienz-Experte (im DENA-Netzwerk registriert) von febis erstellen kann. Nur mit einer vorliegenden BzA ID-Nr. können Sie den Antrag einreichen.
Als selbstnutzender Eigentümer benötigen Sie für die Antragstellung weitere Informationen, wie einen Auszug aus dem Grundbuch, eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes und ggf. einen Einkommensnachweis der letzten 2 Jahre für den Fall der geplanten Inanspruchnahme des Einkommensbonus. 

Nach Durchführung des Heizungstausches kann der beantragte Zuschuss vom Gebäudeeigentümer im KfW-Kundenportal abgerufen werden. Dazu ist eine BnD (Bestätigung nach Durchführung) erforderlich, die der Fachhandwerker oder ein Energieeffizienz-Experte von febis bereitstellt.

Keine Vorteile verpassen mit dem Förderservice.

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Die Förderungsprogramme sind komplex und die Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen, vielfältig. Der Förderservice von Buderus in Kooperation mit der febis Service GmbH sorgt dafür, dass Sie die optimale Fördersumme erhalten.

Über die febis Service GmbH erhalten Sie Unterstützung bei Beantragung der Förderungen im Förderprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizsysteme) und Heizungsoptimierung.
Der Service liefert alle notwendigen Informationen und unterstützt Antragsteller, die eine Heizungsmodernisierung planen. Darüber hinaus hilft er sowohl bei der Beantragung der staatlichen Zuschüsse vor dem Heizungseinbau als auch bei den zur Auszahlung der Fördergelder nach Inbetriebnahme erforderlichen Nachweise.

Buderus Förderversprechen 2024

Lehnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ („BEG EM“) die durch den Buderus Förderservice1 im Auftrag des Antragstellers oder durch den Antragsteller beantragte Förderung, die durch den Buderus Förderservice vorbereitet wurde, vollständig ab, so übernimmt die Bosch Thermotechnik GmbH, Vertriebsbereich Buderus Deutschland („Buderus“), gegenüber dem Antragsteller die Fördersumme, die sich auf Basis der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten (Schlussrechnung) gemäß der vom Buderus Förderservice¹ prognostizierten Förderung ergeben hätte, maximal jedoch die prognostizierte Fördersumme gemäß der Bedingungen und soweit alle der  Voraussetzungen vorliegen.

1Der Förderservice wird durch die febis Service GmbH durchgeführt.

Schritt für Schritt - Ihr Weg zur maximalen Förderung!

Schritt Beschreibung
1. Überblick In unserer Fördermitteldatenbank finden Sie alle aktuellen Förderungen, die für Ihr Heizsystem in Frage kommen. Besuchen Sie uns auf: www.buderus.de/foerdermittelauskunft

2. Angebot

3. Auftragserteilung

4. Liefer- und Leistungsvertrag (LL-Vertrag)

Fordern Sie von Ihrem Fachhandwerksbetrieb ein förderfähiges Heizungsangebot ein und schließen Sie den Liefer-/Leistungsvertrag zum Einbau der neuen Heizung ab.

WICHTIG: Der Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Die Förderzusage durch die KfW als aufschiebende Bedingung bzw. die Ablehnung der Förderung als auflösende Bedingung muss Vertragsbestandteil sein.

5. Bestätigung zum Antrag (BzA)

Den Vertrag schicken Sie zusammen mit der ausgefüllten Checkliste an den Buderus Förderservice.

Die Liste können Sie entweder über die Förderhotline (06190 / 9263 - 492) anfordern oder online aufrufen unter: www.buderus.de/foerderservice-ek

Damit haben die Energieeffizienz-Experten im Buderus Förderservice alle Informationen, um Ihnen die Bestätigung zum Antrag (BzA) auszustellen. Ihre BzA erhalten Sie innerhalb von 5–10 Arbeitstagen. Sie ist Voraussetzung für den Förderantrag und enthält u.a. eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

6. Zuschuss beantragen mit BzA-ID Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt online bei der KfW. Dazu registrieren Sie sich persönlich im Kundenportal „Meine KfW“, folgen dem Formular, geben die BzA-ID Nr. vom Förderservice ein und laden die notwendigen Dokumente hoch. Eine Anleitung zur Antragstellung erhalten Sie zusammen mit Ihrer BzA vom Förderservice.

7. Zusage Zuschuss 

8. Heizungsmodernisierung durchführen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit der Heizungsmodernisierung starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW müssen Sie die Modernisierung nun vollständig abgeschlossen haben.

9. Nachweise durchführen

10. Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Ist die neue Heizung installiert und in Betrieb genommen, können die Nachweise bei der KfW eingereicht werden. Die Energieeffizienz-Experten im febis Förderservice stellen Ihnen die benötigte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus. Dazu sind eine Kopie der Rechnungen und das VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs beim Förderservice einzureichen.

11. Nachweise bei der KfW einreichen mit BnD-ID

12. Zuschuss erhalten

Sobald Ihnen die BnD vom Buderus Förderservice vorliegt, können Sie die Auszahlung Ihrer Fördergelder in Ihrem Account im Kundenportal „Meine KfW“ veranlassen. Dazu Identität nachweisen, die BnD-ID
eingeben und alle Rechnungen hochladen. Sofern für den Klimageschwindigkeits- oder den Einkommensbonus notwendig, können weitere Nachweise hochgeladen werden: Meldebescheinigung/-bestätigung vom Einwohnermeldeamt, Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, Steuerbescheide vom Finanzamt. 

Wichtig: Die KfW öffnet das Antragsportal stufenweise.

Der Buderus Förderservice wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 auch den Online-Antrag und das Veranlassen der Auszahlung für Sie übernehmen können. Damit können Sie die komplette Förderabwicklung versierten Fördergeldberatern überlassen.

Alle Leistungen für maximale Förderung in der Übersicht 

Sie können für Ihren Förderservice Schnellförderung und Bestförderung wählen.

Förderservice Anwendungsfall

Bestförderung

staatlicher BEG Zuschuss + lokale Programme

(Die Bestförderung bieten wir zur Zeit nur für den Fachkunden-Förderservice an. 
Bitte sprechen Sie Ihren Fachhandwerker dazu an.)

  • für längerfristige Planungsmöglichkeiten im Förderprogramm BEG-EM (Einzelmaßnahmen)
  • zehn Bearbeitungstage bis zur Antragsstellung bei den Fördergebern, ab Vorliegen vollständig eingereichter Unterlagen und Daten inkl. Vollmacht
  • max. Förderung, da auch regionale und lokale Förderprogramme berücksichtigt werden

Checkliste Wohngebäude

für Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten: 369,00 €

Checkliste Nichtwohngebäude

für Nichtwohngebäude bis 400 m2 Netto-Raumfläche: 437,00 €

Schnellförderung

staatlicher BEG-Zuschuss

  • für schnelle Beantragung der Förderung, z. B. bei Anlagenausfall
  • betrifft Maßnahmen im Förderprogramm BEG-EM (Einzelmaßnahmen)
  • fünf Bearbeitungstage bis Ausstellen der BzA, ab Erhalt der vollständig eingereichten Unterlagen und Daten
  • nur KfW-Heizungsförderung, keine regionalen Förderprogramme

Checkliste Wohngebäude

für Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten: 289,00 €
für Wohngebäude von 7 bis zu 10 Wohneinheiten zu 599,00 €
für Wohngebäude von 11 bis zu 20 Wohneinheiten zu 899,00 €

Checkliste Nichtwohngebäude

für Nichtwohngebäude bis 400 m2 Netto-Raumfläche: 357,00 €

Objektförderung

große Objekte u./ o. komplexe Anlagen

  • Nach Sichtung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie ein individuelles Angebot eines externen Energieeffizienz-Experten (Stundensatz 119,00 €)
  • für Projekte in Wohngebäuden mit mehr als 20 Wohneinheiten und Effizienzhausstandard
  • für Nichtwohngebäude mit mehr als 400 m2 Netto-Raumfläche und Effizienzgebäudestandard
  • für komplexe Anlagen wie die Errichtung eines Wärmenetzes, Lüftungstechnik, Prozesswärme, Solarthermie größer 20 m2, Kälte-/Klimaerzeugung

Preisänderungen vorbehalten, bitte beachten Sie die Checklisten. Die Bruttopreise verstehen sich inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

*Bei unvollständigen Daten fallen 49,00 € pauschal an.

Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um das Klimapaket und die neuen Förderprogramme der Bundesregierung.

Mit Energieeffizienz-Experten zur Effizienzhaus-Förderung. 

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In den beiden Programmteilen systemische Maßnahmen BEG WG und BEG NWG werden effiziente Neubauten und umfassende Modernisierungen zum Effizienzhaus gefördert (weitere Infos finden Sie auch auf buderus.de/beg ). Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nötig.
Wir helfen Ihnen dabei, einen Experten vor Ort zu finden. Mit dem Auftrag der Förderservice-Checkliste können Sie unkompliziert die Vermittlung eines unabhängigen Energieeffizienz-Experten anfordern.

Sie haben Fragen zum Förderservice? 

Dann nutzen Sie unsere Förderhotline:

Tel: (06190) 9263-492

Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.