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Verordnungen und Gesetze

ElektroG: Rücknahme von Elektroaltgeräten gemäß ElektroG im Rahmen der europäischen WEEE Direktive

Was ist die WEEE?

Der Begriff WEEE ist eine Abkürzung und steht für Waste Electrical and Electronic Equipment– oder auf Deutsch einfach “Elektroschrott”. Die entsprechende WEEE-Direktive ist die europäische Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Sie legt die grundlegenden Regeln fest, die in Bezug auf das Inverkehrbringen, die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in jedem Land der Europäischen Union gelten.

Die resultierende und aktuell gültige WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE2) trat im August 2012 in Kraft und wurde im Februar 2014 wirksam. Sie wird in jedem EU Staat im nationalen Recht umgesetzt. In Deutschland ist dies das Elektrogesetz – kurz ElektroG

Was regelt das deutsche ElektroG?

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Das ElektroG ist die deutsche Umsetzung der WEEE. Ziel ist die strukturierte Sammlung von Elektroaltgeräten sowie deren fach- und vor allem umweltgerechte Entsorgung. Dies umfasst die kostenfreie Abgabe von Elektroaltgeräten an festgelegte Sammelplätze (z.B. kommunale Wertstoffhöfe, Elektrofachmärkte etc.) sowie die regelmäßige Abfuhr, Demontage und Trennung der verbauten Materialien durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.

Auf diese Weise sollen Werkstoffe wie Metalle, Edelmetalle, Glas und Kunststoffe möglichst sortenrein wiedergewonnen und erneut den Produktionsprozessen für Neuprodukte zugeführt werden. Damit werden Ressourcen geschont, die Kreislaufwirtschaft unterstützt und die Umwelt geschont.

Kennzeichnungspflicht von Produkten

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Alle Produkte, die im Sinne des ElektroG definiert sind, tragen ein Piktogramm, das den Hinweis gibt, dass die Produkte am Ende ihrer Lebensphase nicht über den (unsortierten) Hausmüll entsorgt werden sollen. Ferner ist auf dem Piktogramm der Hersteller sowie das Herstelldatum vermerkt.

Umsetzung durch die Stiftung ear

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Die stiftung ear in Nürnberg ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten - kurz der WEEE-Richtlinie - in nationales Recht von Herstellern gegründet.

Mit Beleihungsbescheid vom 24.10.2015 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem ElektroG übertragen.

Umsetzung bei Buderus

Buderus ist mit allen relevanten Produkten in den entsprechenden Kategorien bei der Stiftung ear gelistet und beteiligt sich somit kontinuierlich am Recyclingprozess. Altprodukte wie z.B. Wandheizgeräte, Heizkessel oder Wärmepumpen können damit bei den offiziellen Sammelstellen abgegeben werden. Wir erfüllen damit sämtliche aktuellen Umweltauflagen und arbeiten darüber hinaus stets an der weiteren Optimierung zur Schonung von Umwelt, Energie und Ressourcen.

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